Tennisordnung
1. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle Mitglieder der Sektion Tennis der Union Schweinbach, soweit sie Ihren Beitragspflichten nachgekommen sind und Gäste. Der Verein behält sich alle Rechte vor, einzelnen oder allen vereinsfremden Personen das Gastspielrecht zu verweigern.
2. Spielzeiten und Spieldauer
Die Tennisplätze stehen von Montag-Freitag von 6.00 bis 22.00 Uhr und an Samstag, Sonn – und Feiertag, ausnahmslos ab 8.00 Uhr zur Verfügung.
Die Spieldauer beträgt für das Einzel 1 Stunde und für das Doppel 2 Stunden.
5 Minuten sind für das Bewässern und Abziehen der Plätze einzurechnen. Ist der Platz frei, so kann die Spieldauer entsprechend verlängert werden.
Jedes Mitglied hat das Recht, ein anderes Mitglied am Platz abzulösen, wenn dieser bereits 1 Stunde, bei Doppel 2 Stunden gespielt hat. Vorrang beim Ablösen haben jene Mitglieder, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben.
3. Platzreservierung
Die Platzreservierung und die Ansicht der Platzbelegung kann online über das Tennisportal OREVI eingesehen werden. Zugang über die Homepage der Sportunion Schweinbach. www.union-schweinbach.at Sektion Tennis.
Jedes Mitglied hat einen persönlichen Zugang, mit dem die Reservierung eingetragen werden kann.
Es ist nur eine Reservierung möglich, nach Ablauf, kann erneut reserviert werden. Es muss nur ein Mitglied reservieren.
4. Platzbelegung
Die Spieleinheit beginnt und endet jeweils zur vollen Stunde. Sollte ein vorbestellter Platz 10 Minuten nach der angezeigten Stunde noch ungenützt sein, gilt er als frei.
5. Platzpflege, Bespielbarkeit
Die Benutzbarkeit der Tennisplätze wird in erster Linie vom Platzwart und in zweiter Linie vom Mitglied selbst festgestellt. Platzsperren durch die Vereinsleitung sind für alle bindend.
Bei Trockenheit sind vor Spielbeginn die Plätze ausreichend zu Bewässern.
Jeder wird gebeten, vor dem Verlassen der Tennisplätze das von Ihm benutzte Spielfeld in ordentlichen Zustand zu bringen. Das heißt: * abziehen bis an den äußeren Spielfeldrand * wenn notwendig, den Platz bewässern * alle benutzte Geräte ordnungsgemäß wegzustellen bzw. hinzuhängen
6. Tenniskleidung
Es dürfen nur Tennisschuhe getragen werden. ( Keine Laufschuhe mit grobem Profil)
7. Gastspieler und Gastspielgebühren
Gästegebühr € 7.- je Stunde pro Gast.
Die Sportunion Schweinbach heißt Gäste sehr herzlich willkommen.
Die Gästegebühren sind in der Vereinshütte zu hinterlegen und in der Liste einzutragen.
Verantwortlich für die Bezahlung der Gästegebühr ist das jeweilige Vereinsmitglied.
Bei 2 vereinsfremden Gästen ist der Sektionsleiter zu kontaktieren (Reservierung & Schlüssel)
Um den Verwaltungsaufwand für den Verein und der Gäste so gering wie möglich zu halten, verzichten wir auf die Ausgabe von Gästekarten. Wir vertrauen auf den Anstand und die Ehrlichkeit unserer Gäste und Mitglieder!
8. Allgemeines
8.1 Die Benützer haften selbst für jeden Schaden, der durch einen über den Rahmen der ordentlichen Benützung hinausgehenden Gebrauch der Anlage entsteht. Der Verein haftet nicht für Personen oder Sachschäden, die dem Benützer infolge des Zustandes der Anlage entsteht. Die Benützer sind durch den Verein gegen Schadensfälle nicht versichert.
8.2 Kleinkinder dürfen wegen der Verletzungsgefahr nicht auf das Spielfeld mitgenommen werden.
8.3 Der Verein übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände.
8.4 Die Einrichtungen der Tennisanlage sind schonend zu behandeln.
8.5 Auf Ordnung und Sauberkeit ist zu achten. Die Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu werfen.
8.6 Als Platzaufsicht fungieren die Mitglieder des Sektionsvorstandes und der Platzwart. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
8.7 Tiere dürfen auf das Spielfeld nicht mitgenommen werden.
8.8 Fahrzeuge sind nur auf den Parkplätzen beim Clubgebäude abzustellen.
8.9 Auf den Tennisplätzen gilt allgemeines Rauchverbot.
8.10 Die im Infokasten angebrachten Anordnungen sind ein Bestandteil oder eine Ergänzung der Tennisordnung.
9. Schlüssel
Die ausgegebenen Schlüssel sind nur für den Eigenbedarf bestimmt. Schlüssel dürfen nicht weitergegeben werden. Bei der Ausgabe wird ein Einsatz von 10 € eingehoben. Bei Rückgabe der Schlüssel wird der Betrag zurückerstattet. Bei der Schlüsselausgabe ist das Ausgabeformular zu unterschreiben.
Bei Nichtrückgabe des Schlüssels bei Beendigung des Vereinsverhältnisses werden die entstehenden Kosten von 100€ dem ehemaligen Vereinsmitglied in Rechnung gestellt.
10. Änderungen, Maßnahmen bei Nichtbeachtung
Die Vereinsleitung behält sich das Recht vor, die Tennisordnung, wenn erforderlich zu ändern oder zu ergänzen und bei mehrmaliger Nichtbeachtung der Tennisordnung oder sonstiger Vergehen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Union Schweinbach
Sektionsleiter Tennis
Brückler Christian